Darf man einem verletzten Motorrad-Fahrer den Helm abnehmen? Bindet man einen Arm ab, um starke Blutungen zu stillen? Helfen feste Umarmungen bei Verschlucken?

Der letzte Erste Hilfe-Kurs ist schon geraume Zeit her und so manche Hilfsmaßnahme ist nicht mehr ganz richtig abgespeichert. Leider neigt unser Gehirn bei nicht gesicherten Informationen auch dazu, Fakten mit Fiktion aufzubessern. Ein Ergebnis sind Erste Hilfe-Maßnahmen, die eher dem Reich der Fantasie entspringen und eher schaden können als sie nützen.

Anlässlich des Welttages der Ersten Hilfe am 8. September 2012 klärt Rotkreuz-Chefarzt Dr. Wolfgang Schreiber die gängigsten Irrtümer aus dem Bereich auf.

Irrtum: Verunfallten Motorradfahrern darf der Helm nicht abgenommen werden.

Ein Helm kann nach einem Unfall zu einem lebensbedrohlichen Problem werden: „ Ein Sturzhelm schützt den Kopf vor Verletzungen, er birgt aber auch die Gefahr des Erstickens, wenn ein Motorradfahrer das Bewusstsein verliert“, sagt Rotkreuz-Chefarzt Dr. Wolfgang Schreiber.
Der Helm gehört zur Kontrolle der Atmung in jedem Fall abgenommen, wenn der Verletzte nicht reagiert. „Ist der Verletzte bei Bewusstsein, so kann der Verletzte entscheiden und man kann behilflich sein, den Helm vorsichtig zu entfernen“, erklärt Wolfgang Schreiber.

So geht’s:

„Der Ersthelfer kniet oberhalb des Kopfes, erfasst seitlich mit beiden Händen den Helm und richtet den Kopf des Patienten vorsichtig gerade“, erklärt Notfall-Mediziner Schreiber. „Das Visier und der Verschluss werden geöffnet. Dann wird der Helm vom Kopf herunter gezogen, während der Kopf im Nacken mit einer Hand gestützt wird.“

 

Irrtum: Starke Blutungen werden durch Abbinden gestoppt

Selbst wenn eine Wunde sehr stark blutet und Blut im Schwall austritt, ist eine Abbindung nicht die einfachste Methode der Blutstillung. Im Gegenteil, bei unsachgemäßer Anwendung können Nerven und Gewebe verletzt werden. Einfach und effizient ist hingegen ein sogenannter Fingerdruck! „Jede sichtbare Blutung kann durch genügend Druck auf die Wunde gestillt werden“, versichert Wolfgang Schreiber. „Diese Maßnahme kann an jedem Körperteil durchgeführt werden.“

So geht’s:

Im Idealfall mit Einweghandschuhen und Wundauflage gerüstet, drückt der Ersthelfer die Wundauflage so fest auf die Wunde, dass die Blutung aufhört. „Bei starkem Blutverlust ist die Blutstillung die wichtigste Maßnahme für Ersthelfer, denn rascher und hoher Blutverlust kann zum Kreislaufstilltand führen.“

 

Irrtum: Verlegte Atemwege befreit man mit einem Luftröhrenschnitt

Weder Erwachsene noch Kinder, die einen Gegenstand verschluckt haben und um Luft ringen, befreit man durch einen Luftröhrenschnitt von ihrer Qual. „Auch in solch dramatischen Fällen kommen Ersthelfer ohne chirurgische Maßnahmen aus“, erklärt Rotkreuz-Chefarzt Schreiber.

So geht’s:

Kann der Betroffene sprechen und antworten, so ist es völlig ausreichend, ihn zum Husten anzuregen! Guter Zuspruch und frische Luft erleichtern die Atmung!

Absolut lebensbedrohlich wird die Situation, wenn eine schwere Verlegung der Atemwege vorliegt, das heißt, der Betroffene kann nicht mehr sprechen und ringt Luft!
Der Helfer schlägt sofort fest mit der flachen Hand zwischen die Schulterblätter, während er den verletzten mit der anderen Hand am Brustkorb abstützt. Das kann einen Hustenreiz auslösen. Durch das Husten wird das Verschluckte aus der Luftröhre befördert.

Tritt nach fünf festen Schlägen keine Besserung auf, so werden bei Erwachsenen und Kindern (älter als ein Jahr) fünf Kompressionen des Oberbauches durchgeführt. Dazu stellt sich der Helfer hinter die Person und legt beide Arme um den Oberbauch. Die geballte Faust liegt zwischen Nabel und Brustkorb, die Faust mit der anderen Hand umklammern und beide Hände kräftig nach innen und oben ziehen. Führen Sie abwechselnd 5 Rückenschläge und 5 Oberbauchkompressionen durch!

Ist die betroffene Person ohne Bewusstsein, oder verliert sie das Bewusstsein: Sofort mit 30 Herzdruckmassagen beginnen! Durch den Druck während der Herzdruckmassage wird möglicherweise der Fremdkörper aus den Atemwegen herausgedrückt. Vor der den Beatmungen soll in diesem Fall jedesmal nachgesehen werden, ob sich der Fremdkörper (zb. Speisereste) bereits im Mund befinden.

Hat sich ein Säugling (bis 1 Jahr) verschluckt, dann legen Sie ihn bäuchlings mit dem Kopf nach unten über ihren Unterarm und führen Sie laufend Schläge mit ihrem Handballen zwischen die Schulterblätter durch, um den Hustenreiz zu fördern.

Hat ein Kind ein Spielzeug oder einen Teil davon verschluckt, so muss unbedingt ein Krankenhaus aufgesucht werden. Es hilft dem Arzt, wenn er einen `Doppelgänger` des verschluckten Teils erhält. Er kann dann besser weitere Gefahren erkennen und darauf reagieren, so Rotkreuz-Arzt Dr. Schreiber.

Quelle: Rotes Kreuz